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erstmal festgefroren!!

Donnerstag, 28. Juni 2012

Metronom Fahrpreisnacherhebung trotz Kontoauszug

 Es geht also darum, dass ich ohne Fahrschein kontorlliert wurde, weil ich diesen zuvor verlor, jedoch die Fahrkarte per Maestro-Karte bezahlt hatte. Nach kurzer Suche hatte ich keinen vergleichbaren Erfahrungsberricht gefunden. Daher schildere ich hier mal wie es mir ergangen ist. Mir ist leider kein besserer knapper, prägnanter Titel für diesen Beitrag eingefallen.

Letztens (20.5.2012) bin ich mit dem Metronom von Hamburg nach Lüneburg gefahren. Vor der Fahrt habe ich mir natürlich ein passendes Ticket gekauft, welches ich mit meiner Bankkarte(Sparkasse) bezahlt habe. Leider, und das ist kein Scherz, hatte ich ein Loch in der Hosentasche, durch das sich die Fahrkarte verdrückt haben muss. Als ich im Zug feststellte, dass die Karte weg war, war es schon zu spät. Ich wollte dann aber auch nicht mehr vorzeitig den Zug verlassen um mir erneut eine Karte zu kaufen, weil es ja irgendwie logisch wäre, wenn man durch einen Kontoauszug nachweisen kann, dass man für die Fahrt bezahlt hatte. Aus meiner Sicht ist der Fahrschein nur ein Beleg dafür dass das Geld für die Fahrt bezahlt wurde. Daher hat er doch eigentlich nur symbolischen Wert, denn es kann dem Zug- Betreiber doch egal sein, ob ein Fahrschein vorhanden ist, solange das Geld, das er repräsentiert gezahlt wurde. Die Kontrolleurin meinte, dass ich mein Anliegen schriftlich schildern soll und auf Kulanz hoffen muss. 

Also wieder zu Hause habe ich am nächsten Tag erstmal rumtelefoniert, um zu erfahren, wie ich jetzt genau vorgehen soll.


 Das war dann erstmal im negativen Sinne lustig, den die zuständige Stelle ans Telefon zu bekommen erwies sich als zeitaufwändiger als Gedacht. Ich ruf also zunächst den HVV an(040 - 19449). Die teilten mir mit nicht zuständig zu sein und verwiesen auf die Bahn(01805 996633). Hier das selbe und der Hinweis auf das Kundenzentrum der eigenständige Metronom Eisenbahngesellschaft (0581 97 164 30). Da war ich dann endlich richtig und erfuhr, dass der "Widerspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung" schriftlich oder per Fax(ersthaft, wer schickt 2012 noch Faxe?!) an die angesprochene Metronom GmbH.Darin habe ich meine Lage beschrieben und argumentiert, dass ich einen Kontoauszug als Beweis vorzeigen kann und lediglich so trottelig war den Fahrschein zu verlieren. Also am 23.5 den Brief geschrieben, am nächsten Tag eingeworfen. Dann hab ich erstmal einen Monat lang garnichts von denen gehört bis am 26.06 die Antwort kam.
In diesem Schreiben wurde dann erklärt, dass die zur Fahrt berechtigende Fakrkarte "bis zum Ausstieg aufbewahrt" werden muss. Desweiteren muss "aus Gründen einer fairen Gleichbehandlung aller Kunden" im Bezug darauf, dass "das Nachlösen von Fahrkarten innerbalb des HVV generell ausgeschlossen ist" gewährleistet bleiben. Jedoch wurde die Forderung von 40 auf 20€ reduziert, wengen "Kulanzgründen". Diese ist bis zum 11.07.2012 zu überweisen.

20€ sind zwar immernoch viel für im Grunde nichts aber ich muss wohl damit leben, dass es aus formalen und rechtilichen Gründen unmöglich ist garkeine Strafe zahlen zu müssen, oder sieht das jemand anderes?


Fazit
Naja 20 sind beser als 40€, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt trotzdem. Dass es so lange gedauert hat den zuständigen Service zu erreichen war nervig. Irgendwie ist aber wohl auch etwas dran an der Argumentation, denn ein mit Karte bezahlter, verlorener Fahrschein sollte wohl auch genauso wertlos sein wie ein mit Bargeld bezahlter, verlorener Fahrschein..

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